Antragsberechtigt sind:
Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren, die Leistungen im Auftrag eines Dritten erbringen.
Antragstellung über:
einen unabhängigen, externen Energieeffizienz-Experten beim Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA oder bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW. (Letzteres zeitweise ausgesetzt)
Antragstellung über einen unabhängigen, externen Energieeffizienz-Experten beim Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA oder bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW. (Letzteres zeitweise ausgesetzt)
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